„Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“ - Albert Einstein
Wenn das Wohl des Kindes in Gefahr gerät, gilt es, sich für das Kind stark zu machen, die entsprechenden Verfahrensschritte zu erkennen und einzuleiten. Dazu ist es notwendig, eine drohende beziehungsweise bestehende Kindeswohlgefährdung zu erkennen, einzuschätzen und nachweislich dokumentieren zu können.
Eine „Kinderschutzfachkraft“ …
- schafft Handlungssicherheit beim Ratsuchenden und zeigt Kompetenz in der Gesprächsführung.
- verfügt über psychologisch-pädagogisches Fachwissen.
- kennt die Rechtsgrundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII).
- ist über Formen der Vernachlässigung und Misshandlung informiert.
- ist in der Lage, eine Gefährdungseinschätzung zu erstellen.
- handelt im Interesse des Kindeswohls und weiß, Hilfsangebote und Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.
Modulplan
- 15.09.2025 Aufgaben und Rolle der Kinderschutzfachkraft / Rechtliche Grundlagen
- 16.09.2025 Aufgaben und Leistungen der Rechtsmedizin / Aufgaben und Leistungen der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
- 17.09.2025 Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes / Eingliederungshilfe nach SGB IX im Kontext Kinderschutz
- 18.09.2025 Kommunikation, Netzwerk- und Fallarbeit
- 19.09.2025 Schutz- und Risikofaktoren der Kindeswohlgefährdung
- 20.11.2025 Kindeswohlgefährdung ausgehend von Mitarbeitern / Gesprächsführung
- 21.11.2025 Abschlusskolloquium
Hinweis: Ein privater Internetzugang ist Voraussetzung zur Teilnahme. Dieser Zertifikatskurs richtet sich an Fachkräfte gemäß §2 (7) KiföG M-V (Stand: 04.09.2019) und orientiert sich am Kinderschutzkonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Zertifikatskurs fokussiert sich auf die Arbeitsbereiche Kindertagesstätte und Kindertagespflege.