„Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“ - Albert Einstein
Wenn das Wohl des Kindes in Gefahr gerät, gilt es, sich für das Kind stark zu machen, die entsprechenden Verfahrensschritte zu erkennen und einzuleiten. Dazu ist es notwendig, eine drohende beziehungsweise bestehende Kindeswohlgefährdung zu erkennen, einzuschätzen und nachweislich dokumentieren zu können.
Eine „Kinderschutzfachkraft“ …
schafft Handlungssicherheit beim Ratsuchenden und zeigt Kompetenz in der Gesprächsführung.
verfügt über psychologisch-pädagogisches Fachwissen.
kennt die Rechtsgrundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII).
ist über Formen der Vernachlässigung und Misshandlung informiert.
ist in der Lage, eine Gefährdungseinschätzung zu erstellen.
handelt im Interesse des Kindeswohls und weiß, Hilfsangebote und Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.
Module und Termine
11.09.-15.09.2023
- Aufgaben und Rolle der Kinderschutzfachkraft
- Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung
- Gefährdungseinschätzung
- Aufgaben der Rechtsmedizin & rechtliche Grundlagen
- Schutz- und Risikofaktoren der Kindeswohlgefährdung
- Rolle und Auftrag des Jugendamtes
- Gewaltformen
- Gesprächsführung
- Selbstreflexion
- Netzwerkarbeit
16.11.-17.11.2023
- Hausarbeit & Abschlusskolloquium
Hinweis: Ein privater Internetzugang ist Voraussetzung zur Teilnahme. Dieser Zertifikatskurs richtet sich an Fachkräfte gemäß §2 (7) KiföG M-V (Stand: 04.09.2019) und orientiert sich am Kinderschutzkonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern